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Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein unübersichtliches Rechtsgebiet, in dem eine Vielzahl von Leistungen geregelt wird, die unter ihren jeweiligen Voraussetzungen je nach den vom Gesetzgeber anerkannten Bedürfnissen in Anspruch genommen werden können. Im Sozialrecht sind aber auch Verpflichtungen insbesondere von Arbeitgebern geregelt. Eine frühzeitige Beratung ist immer sinnvoll, um Streitigkeiten zu vermeiden oder wenn sie unausweichlich sind, um sich auf diese gut vorzubereiten und im Vorfeld die richtigen Weichen stellen zu können.

Auf dem Gebiet des Sozialrechts und angrenzender Nebengebiete bearbeite ich häufiger folgende Fälle:

  • Statusfeststellung Sozialversicherungspflicht (Scheinselbständigkeit)
  • Betriebsprüfungen nach §28p SGB VI
  • Elternunterhalt
  • Kinderzuschlag
  • Feststellung der Schwerbehinderung
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Eigenkündigung und ohne Sperrzeit
  • Arbeitslosenrecht, z.B. Leistungen der Agentur für Arbeit und der Jobcenter
  • Krankenkassenleistungsrecht, z.B. Heilbehandlung und Kostenersatz
  • Erwerbsminderungsrenten
  • Pflegerecht, insbesondere Bestimmung des Pflegegrades auch bei Kindern und Hilfsmittelversorgung
  • Heimrecht, Wohn- und Betreuungsverträge
  • Wohnberechtigungsscheine

Mit Arbeitgebern schließe ich üblicherweise eine Honorarvereinbarung ab, die sich an dem wirtschaftlichen Wert und dem Aufwand der Angelegenheit orientiert. Für Streitigkeiten von Leistungsberechtigten oder Menschen, die Leistungen in Anspruch nehmen möchten, berechne ich für ein durchschnittliches Widerspruchsverfahren 380,80 € brutto, wenn die Arbeit nicht auf der Basis von Beratungshilfe der Staatskasse zur Last fällt.