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Kindergeld

Das Kindergeld ist vorrangig im Einkommenssteuergesetz geregelt (§ 62 EStG). Die Fälle werden vor den Finanzgerichten verhandelt. Für bestimmte Personengruppen kann Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geleistet werden. Die Fälle werden vor den Sozialgerichten verhandelt.

Auf dem Gebiet des Kindergeldrechts bearbeite ich häufiger folgende Fälle:

  • Kindergeld für Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Inland
  • Kindergeld für schwerbehinderte Menschen, auch in Heimen und Werkstätten
  • Kindergeld für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland und steuerpflichtigem Elternteil in Deutschland
  • Kindergeld für Personen, deren Eltern verschollen oder verstorben sind oder „keinen Unterhalt“ leisten.
  • Erstattungsansprüche der Familienkasse
  • Bestandskräftige Erstattungsansprüche der Familienkasse